Welche Strafen drohen bei Tiervertreibung im Garten?

Schnecke im Garten, Nahaufnahme

Viele Gartenbesitzer wissen nicht, dass sie mit gut gemeinten Maßnahmen gegen unerwünschte Tiere im eigenen Garten gegen geltendes Recht verstoßen können. Dabei drohen empfindliche Bußgelder – bis zu 65.000 Euro – wenn geschützte Arten betroffen sind. Der folgende Ratgeber zeigt, welche Tiere unter besonderem Schutz stehen, was erlaubt ist – und was nicht.

Tiervertreibung ist kein Kavaliersdelikt

Wer Tiere eigenmächtig vertreibt, tötet oder ihre Lebensräume zerstört, macht sich schnell strafbar – vor allem, wenn es sich um geschützte Arten handelt. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und das Tierschutzgesetz geben hierbei klare Regeln vor. Die Einhaltung ist nicht nur ethisch geboten, sondern rechtlich verpflichtend.

 

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Wespen, Hummeln und Bienen: Alle unter Schutz

Viele Insektenarten stehen unter Naturschutz. Besonders betroffen sind Wespen, Hummeln und Bienen. Das Töten oder Vertreiben dieser Tiere – etwa durch Nestentfernung – ist grundsätzlich verboten.

Strafen bei Verstoß:

  • Bis zu 65.000 € Bußgeld, insbesondere bei streng geschützten Arten wie der Kreiselwespe.
  • Auch die Entfernung eines Bienenstocks ohne Genehmigung ist strafbar.

Ausnahme: Gefährdungssituation

Eine Ausnahme liegt vor, wenn eine konkrete Gefahr besteht – zum Beispiel durch Allergiker im Haus oder wenn sich ein Nest an kritischer Stelle befindet (z. B. am Kinderzimmerfenster). In solchen Fällen gilt:

  • Nur mit Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde oder des Umweltamts.
  • Nur durch Fachleute (z. B. Schädlingsbekämpfer oder Imker).
 

Hornissen: Besonders geschützte Art

Hornissen unterliegen einem besonderen Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung. Sie dürfen weder gefangen noch getötet werden – auch das Entfernen ihrer Nester ist verboten.

Maßnahmen bei Hornissen im Garten:

  • Kein künstliches Licht in Nestnähe einsetzen.
  • Fliegengitter nutzen.
  • Bei Problemen: Fachkundige Beratung über Umweltämter oder Imker einholen.

Mögliche Strafen:

  • Bußgelder bis zu 50.000 € bei illegaler Bekämpfung oder Tötung.
 

Weinbergschnecke: Streng geschützt

Die Weinbergschnecke (Helix pomatia) und verwandte Arten wie Helix aspera stehen unter strengem Schutz. Sie gelten als Nützlinge im Garten.

Verboten:

  • Töten oder Einsammeln für private Zwecke.
  • Zerstörung ihres Lebensraums.

Bußgelder:

  • Bis zu 65.000 €, besonders bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen.
 

Spitzmäuse: Artenschutz nach §44 BNatSchG

Spitzmäuse sind vielen Gärtnern kaum bekannt – aber sie sind gesetzlich streng geschützt.

Verboten:

  • Fang mit Lebendfallen.
  • Umsiedlung oder Tötung.
  • Störung oder Vertreibung.

Zulässig:

  • Passiver Schutz, z. B. durch Abdichten von Hohlräumen.

Strafen:

  • Bußgelder im mittleren vier- bis fünfstelligen Bereich möglich.
 

Maulwurf: Geschützt und nicht vertreibbar

Maulwürfe stehen unter strengem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Selbst das Einsetzen von Vergrämungsmitteln oder mechanischen Fallen ist nicht erlaubt.

Verboten:

  • Fangen, Töten oder Umsiedeln.
  • Zerstörung der Gänge oder Ruhestätten.

Strafen:

  • Bis zu 65.000 € Bußgeld möglich.
 

Marder: Sonderfall unter dem Jagdrecht

Marder stehen nicht unter Naturschutz, unterliegen aber dem Jagdrecht.

Was erlaubt ist:

  • Fang und Umsiedlung nur durch berechtigte Personen (z. B. Jäger).
  • Der Tierschutz muss immer gewahrt bleiben – keine Qual oder unnötiges Leiden.

Was verboten ist:

  • Eigenmächtige Fallenstellung oder Tötung.

Zusammenfassung: Was ist erlaubt, was verboten?

Tierart

Schutzstatus

Verbotene Maßnahmen

Max. Bußgeld

Wespen/Hummeln/Bienen

Geschützt, z. T. streng geschützt

Töten, Nest entfernen ohne Genehmigung

bis 65.000 €

Hornissen

Besonders geschützt

Töten, Stören, Nest entfernen

bis 50.000 €

Weinbergschnecke

Streng geschützt

Töten, Einsammeln

bis 65.000 €

Spitzmaus

Streng geschützt (§44 BNatSchG)

Fang, Umsiedlung

bis 50.000 €

Maulwurf

Geschützt nach BNatSchG

Fallen, Vertreibung, Umsiedlung

bis 65.000 €

Marder

Unter Jagdrecht

Eigenmächtige Vertreibung oder Fang

je nach Bundesland unterschiedlich

Fazit: Immer zuerst informieren – und Fachleute einbinden

Wer im Garten auf Tiere trifft, sollte nicht vorschnell handeln. Viele Arten sind gesetzlich geschützt, und die Strafen bei Verstößen sind empfindlich. Schon das bloße Entfernen eines Nestes kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Im Zweifel gilt: Immer erst bei der Gemeinde, dem Umweltamt oder einem Imker nachfragen – so bleibt der Garten rechtssicher und im Einklang mit dem Naturschutz.