
Viele Gartenbesitzer wissen nicht, dass sie mit gut gemeinten Maßnahmen gegen unerwünschte Tiere im eigenen Garten gegen geltendes Recht verstoßen können. Dabei drohen empfindliche Bußgelder – bis zu 65.000 Euro – wenn geschützte Arten betroffen sind. Der folgende Ratgeber zeigt, welche Tiere unter besonderem Schutz stehen, was erlaubt ist – und was nicht.
Wer Tiere eigenmächtig vertreibt, tötet oder ihre Lebensräume zerstört, macht sich schnell strafbar – vor allem, wenn es sich um geschützte Arten handelt. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und das Tierschutzgesetz geben hierbei klare Regeln vor. Die Einhaltung ist nicht nur ethisch geboten, sondern rechtlich verpflichtend.
Viele Insektenarten stehen unter Naturschutz. Besonders betroffen sind Wespen, Hummeln und Bienen. Das Töten oder Vertreiben dieser Tiere – etwa durch Nestentfernung – ist grundsätzlich verboten.
Strafen bei Verstoß:
Ausnahme: Gefährdungssituation
Eine Ausnahme liegt vor, wenn eine konkrete Gefahr besteht – zum Beispiel durch Allergiker im Haus oder wenn sich ein Nest an kritischer Stelle befindet (z. B. am Kinderzimmerfenster). In solchen Fällen gilt:
Hornissen unterliegen einem besonderen Schutzstatus nach der Bundesartenschutzverordnung. Sie dürfen weder gefangen noch getötet werden – auch das Entfernen ihrer Nester ist verboten.
Maßnahmen bei Hornissen im Garten:
Mögliche Strafen:
Die Weinbergschnecke (Helix pomatia) und verwandte Arten wie Helix aspera stehen unter strengem Schutz. Sie gelten als Nützlinge im Garten.
Verboten:
Bußgelder:
Spitzmäuse sind vielen Gärtnern kaum bekannt – aber sie sind gesetzlich streng geschützt.
Verboten:
Zulässig:
Strafen:
Maulwürfe stehen unter strengem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Selbst das Einsetzen von Vergrämungsmitteln oder mechanischen Fallen ist nicht erlaubt.
Verboten:
Strafen:
Marder stehen nicht unter Naturschutz, unterliegen aber dem Jagdrecht.
Was erlaubt ist:
Was verboten ist:
Tierart | Schutzstatus | Verbotene Maßnahmen | Max. Bußgeld |
Wespen/Hummeln/Bienen | Geschützt, z. T. streng geschützt | Töten, Nest entfernen ohne Genehmigung | bis 65.000 € |
Hornissen | Besonders geschützt | Töten, Stören, Nest entfernen | bis 50.000 € |
Weinbergschnecke | Streng geschützt | Töten, Einsammeln | bis 65.000 € |
Spitzmaus | Streng geschützt (§44 BNatSchG) | Fang, Umsiedlung | bis 50.000 € |
Maulwurf | Geschützt nach BNatSchG | Fallen, Vertreibung, Umsiedlung | bis 65.000 € |
Marder | Unter Jagdrecht | Eigenmächtige Vertreibung oder Fang | je nach Bundesland unterschiedlich |
Wer im Garten auf Tiere trifft, sollte nicht vorschnell handeln. Viele Arten sind gesetzlich geschützt, und die Strafen bei Verstößen sind empfindlich. Schon das bloße Entfernen eines Nestes kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Im Zweifel gilt: Immer erst bei der Gemeinde, dem Umweltamt oder einem Imker nachfragen – so bleibt der Garten rechtssicher und im Einklang mit dem Naturschutz.