
Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen mit Haustieren. Doch wann darfst du dich gegen einen Angriff wehren? Die Frage nach der Notwehr gegen Haustiere ist rechtlich komplex, denn Tiere gelten in Deutschland nicht als eigenständige Rechtssubjekte. Dieser Artikel erklärt dir, welche Maßnahmen erlaubt sind und wann du dich strafbar machen kannst.
Grundsätzlich gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen Notwehr und Notstand:
In bestimmten Situationen kann eine Notwehrhandlung gegen ein Tier aber dennoch gerechtfertigt sein. Stell dir vor, jemand hetzt absichtlich seinen Hund auf dich. In diesem Fall liegt kein Angriff des Tieres, sondern ein Angriff des Hundehalters vor. Du darfst dich dann in Notwehr verteidigen – notfalls auch durch das Töten des Hundes.
Anders sieht es aus, wenn ein Hund entläuft und aus eigenem Antrieb angreift. Da hier kein menschlicher Angriff vorliegt, greift der Notstand (§ 228 BGB). Du darfst dich wehren, aber nur mit verhältnismäßigen Mitteln. Das bedeutet:
Manchmal nutzen Menschen Tiere bewusst, um sich selbst zu schützen. Ein Beispiel: Jemand hält seinen Hund zwischen sich und eine Gefahr, etwa eine Konfrontation mit einem Angreifer. Hier liegt kein Notstand vor, sondern ein Missbrauch des Tieres als Schutzmittel. Das kann rechtlich problematisch sein und sogar als Tierquälerei gewertet werden.
Wenn du von einem Hund bedroht wirst und der Halter nicht in der Nähe ist, solltest du folgende Maßnahmen beachten:
Falls du dich verteidigen musst, solltest du anschließend so schnell wie möglich die Polizei oder das Ordnungsamt informieren. In vielen Fällen kann der Halter des Hundes ermittelt werden.
Die Diskussion über die rechtliche Stellung von Tieren ist noch nicht abgeschlossen. Obwohl sie nach § 90a BGB keine Sachen sind, werden sie oft so behandelt. Tierschützer fordern, dass Tiere eigene Rechte bekommen – ähnlich wie juristische Personen (Unternehmen), die in Deutschland Notwehr genießen.
Es gibt sogar Überlegungen, eine Sonderregelung für Tiere (§ 32a StGB) einzuführen, um ihre Rechte zu stärken. Ob sich das durchsetzt, bleibt abzuwarten.
Die Frage der Notwehr gegen Haustiere ist nicht einfach zu beantworten. Ob eine Handlung rechtlich zulässig ist, hängt von den Umständen ab:
Erlaubt (unter bestimmten Bedingungen):
Nicht erlaubt:
Die Abwehr eines Tieres ist also nur in echten Gefahrensituationen erlaubt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte in schwierigen Fällen immer die Polizei oder das Veterinäramt einschalten. Da die Rechtslage in dieser Sache allerdings nach Meinung vieler Rechtsexperten noch nicht abschließend geklärt ist, solltest du dich als Halter unbedingt auf dem Laufenden halten. Es ist gut möglich, dass in den nächsten Jahren eine Sonderregelung für Tiere im Bereich Notwehr und Nothilfe geschaffen wird, die den Tierschutz noch stärker in den Vordergrund rückt.