
Haustiere sind für viele Menschen Familienmitglieder. Doch was ist, wenn ein Tier in Not gerät oder von seinem Halter gequält wird? Darfst du eingreifen oder machst du dich dabei strafbar? Die rechtliche Lage zur Nothilfe bei Haustieren ist nicht immer eindeutig. Hier erfährst du, was erlaubt ist und welche Konsequenzen drohen können.
Der Begriff „Nothilfe“ kommt ursprünglich aus dem Strafrecht und beschreibt eine Verteidigungshandlung für eine andere Person. Doch auch Tiere können Opfer von Gewalt oder Gefahren werden. In bestimmten Situationen erlaubt das Gesetz, in eine Notsituation einzugreifen, um das Leben oder Wohlbefinden eines Tieres zu schützen. Die Unsicherheit liegt darin, dass (Haus-)Tiere zwar juristisch gesehen keine „Sachen“ mehr sind, allerdings noch wie Sachen, also Besitztümer, behandelt werden. Trotzdem lassen sich ein paar klare Grenzen ziehen.
Das Strafgesetzbuch unterscheidet grundsätzlich zwischen der Notwehr und dem Notstand. Während Notwehr nur gegen rechtswidrige Angriffe von Menschen erlaubt ist, gibt es beim Notstand eine besondere Ausnahme für Tiere:
Die Nothilfe für Haustiere ist juristisch umstritten. Traditionell galt sie nur für Menschen, aber einige Gerichtsurteile machten deutlich, dass Tiere als „andere“ im Sinne des Notwehrrechts gelten könnten. Das bedeutet, dass es in bestimmten Situationen gerechtfertigt sein kann, gewaltsam gegen Tierquälerei einzuschreiten, obwohl die Nothilfe in erster Linie Menschen berücksichtigt. Allerdings sind viele Juristen auch skeptisch.
Ein Beispiel: Beobachtest du, wie jemand ein Tier brutal misshandelt, könnte dein Eingreifen als Nothilfe gelten. Doch wenn du eine fremde Tür aufbrichst oder jemanden körperlich angreifst, um das Tier zu retten, riskierst du selbst eine Strafe.
Behörden dürfen Tiere beschlagnahmen, wenn ihr Wohl ernsthaft gefährdet ist. Dies kann passieren, wenn ein Halter seine Tiere grob vernachlässigt oder misshandelt. Die Tiere werden dann meistens in Tierheimen untergebracht. Falls sich die Haltungssituation nicht verbessert, kann die Beschlagnahmung endgültig werden und die Tiere werden weitervermittelt.
In vielen Fällen erhalten Halter jedoch eine Frist, um ihre Tierhaltung zu verbessern. Erst wenn diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden, erfolgt die endgültige Trennung vom Tier. In schweren Fällen kann der Halter sogar strafrechtlich verfolgt werden.
In akuten Notfällen, wie etwa einem Hund, der bei Hitze im Auto eingeschlossen ist, stellt sich die Frage: Darf man die Scheibe einschlagen? Prinzipiell gilt:
Falls du in einer solchen Situation handelst, ist es ratsam, Beweise zu sichern (z. B. Fotos, Zeugen) und die Rettungsmaßnahme zu dokumentieren. So hast du im Falle einer Klage eine bedeutend bessere Argumentationsgrundlage.
Anders als bei Menschen gibt es keine gesetzliche Pflicht, einem in Not geratenen Tier zu helfen – es sei denn, du hast eine besondere Verantwortung für das Tier, etwa als Halter oder Tierbetreuer. Das bedeutet:
Wie bei der Nothilfe für Menschen gilt zudem, dass die Hilfeleistung zumutbar sein muss. Wenn du dich also selbst in große Gefahr begeben musst, um zu helfen, gilt die Hilfepflicht auch aus moralischer Sicht nicht uneingeschränkt.
Wenn du Zeuge von Tierquälerei wirst, solltest du:
Eigenmächtiges Handeln kann riskant sein. Wer unerlaubt in eine Tierzuchtanlage eindringt oder einen Halter körperlich angreift, riskiert selbst eine Anzeige. Die Hilfepflicht greift hier also nicht in so uneingeschränkter Weise wie in den Fällen, in denen Menschen direkt in Gefahr sind.
Muss ein verletztes Tier schnell zum Tierarzt, stellt sich die Frage, ob man beispielsweise eine rote Ampel überfahren darf. Hier gilt das Prinzip des rechtfertigenden Notstands: Eine Verkehrsregel darf nur verletzt werden, wenn keine andere Möglichkeit besteht und kein Mensch gefährdet wird. In der Praxis entscheiden Gerichte individuell, ob eine Strafe erlassen wird. Eine einwandfrei Absicherung ist hier im Vorfeld also nahezu unmöglich.
Als Tierhalter kannst du dich auf Notfälle vorbereiten, indem du:
Die Nothilfe für Haustiere ist ein sensibles Thema. Grundsätzlich gilt:
Erlaubt ist die:
Nicht erlaubt ist hingegen die:
Wenn du ein Tier in Not siehst, handle besonnen, dokumentiere die Situation und informiere die zuständigen Stellen. Nur so kannst du helfen, ohne selbst rechtliche Probleme zu bekommen.