Ist ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag wirksam?
Viele Mieter stehen vor der Frage, ob sie ein Haustier in ihrer Wohnung halten dürfen, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich untersagt. Die klare Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH): Ein generelles Verbot ist unwirksam. Bereits 1993 (Az.: VII ZR 10/92) und erneut 2013 (Az.: VIII ZR 168/12) entschied das Gericht, dass Vermieter keine pauschalen Haustierverbote aussprechen dürfen. Vielmehr muss immer eine Abwägung der Interessen von Vermieter, Mieter und anderen Hausbewohnern erfolgen.
Haustier laut Mietvertrag verboten: Welche Tiere sind betroffen?
Nicht jede Tierhaltung unterliegt den gleichen Regelungen. Es gibt klare Unterschiede zwischen Kleintieren, größeren Haustieren und exotischen Tieren.
Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Mäuse, Zierfische oder Wellensittiche dürfen ohne Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anzahl angemessen bleibt und keine Belästigungen oder Schäden entstehen.
Genehmigungspflichtige Haustiere
- Hunde & Katzen: Eine vorherige Zustimmung des Vermieters ist erforderlich.
- Exotische Tiere: Giftige oder gefährliche Tiere wie Skorpione oder große Echsen kann der Vermieter grundsätzlich verbieten.
- Ratten, Frettchen & Papageien: Können wegen Geruchsbelästigung, Lautstärke oder Ekelgefühl anderer Mieter untersagt werden.
Hunde in der Mietwohnung: Besondere Regelungen
Ein pauschales Verbot von Hunden ist nicht zulässig. Vermieter dürfen jedoch eine Genehmigungspflicht im Mietvertrag festlegen. Besondere Bestimmungen gelten für:
- Listenhunde (sog. Kampfhunde): Dürfen verboten werden, da sie als potenziell gefährlich gelten.
- Blinden- und Assistenzhunde: Dürfen nicht untersagt werden, selbst wenn andere Hunde verboten sind.
- Nachträgliches Verbot: Eine bereits erteilte Erlaubnis kann nur widerrufen werden, wenn das Tier aggressiv ist oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt.
Wann kann ein Vermieter Haustiere verbieten?
Auch wenn ein generelles Verbot nicht erlaubt ist, gibt es berechtigte Gründe, warum ein Vermieter Haustiere ablehnen kann:
- Dauerhaftes Bellen oder laute Papageienstimmen können ein Verbot rechtfertigen.
- Geruchsbelästigung durch Frettchen oder bestimmte Terrarientiere.
- Exotische Tiere oder bestimmte Hunderassen können als Risiko eingestuft werden.
- Kratzspuren durch Katzen oder Parkettschäden durch Hunde.
- Ständige Beschwerden oder unsachgemäße Haltung können eine Abmahnung nach sich ziehen.
Versicherungspflicht und Schadensregulierung
Mieter sollten sich absichern, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Da die private Haftpflichtversicherung Hundeschäden oft nicht abdeckt, ist eine spezielle Tierhalterversicherung ratsam. Katzenschäden sind meist über die Privathaftpflicht abgesichert, eine Überprüfung der Versicherungspolice ist jedoch sinnvoll. Der Mieter haftet generell für alle Schäden, die durch sein Haustier entstehen.
Rechte und Pflichten von Mietern
Wer ein Haustier in einer Mietwohnung halten möchte, sollte folgende Regeln beachten:
- Erlaubnispflicht respektieren: Ohne Zustimmung des Vermieters kann die Haltung eines Hundes oder einer Katze problematisch werden.
- Nachbarn nicht stören: Exzessives Bellen oder andere Störungen können zur Abmahnung führen.
- Artgerechte Haltung: Ein Hund muss regelmäßig Auslauf bekommen, damit die Haltung nicht als tierschutzwidrig gilt.
- Stillhalteerlaubnis: Duldete der Vermieter über längere Zeit stillschweigend ein Tier, kann dies als Erlaubnis gelten.
Haustier laut Mietvertrag verboten: Folgen bei Missachtung eines Haustierverbots
Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert:
- Abmahnung durch den Vermieter: Falls Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung oder Schäden auftreten.
- Kündigung des Mietvertrags: Falls ein nicht genehmigtes Haustier trotz Verbot weiterhin gehalten wird.
- Gerichtliche Klärung: Falls keine Einigung erzielt wird, kann ein Gericht über das Verbleiben des Haustiers entscheiden.
Haustier Mietvertrag verboten: Was gilt wirklich?
Auch wenn Haustiere laut Mietvertrag verboten sind, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Tiere gehalten werden dürfen. Ein generelles Verbot ist unwirksam, doch für bestimmte Tiere kann eine Genehmigung erforderlich sein. Kleintiere sind grundsätzlich erlaubt, während Hunde, Katzen und exotische Tiere der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Mieter sollten sich an die Hausordnung halten, Versicherungen prüfen und eventuelle Risiken vermeiden. Im Streitfall kann eine gerichtliche Klärung notwendig sein.