Haustier und Scheidung: Was passiert mit gemeinsamen Haustieren und wer hat das Sorgerecht?

Ein Haustier ist bei Scheidung oder Trennung ein großer Streitfaktor, wenn das Tier gemeinsam gekauft wurde. Folgendes gilt es zu beachten.
Foto: Tumisu

Wenn eine Beziehung oder Ehe zerbricht, stellt sich oft nicht nur die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt oder wie Vermögen aufgeteilt wird. Auch das geliebte Haustier kann schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Hund behalten? Was passiert mit der Katze, wenn beide sie weiterhin sehen wollen? Das Thema des Sorgerechts fürs Haustier bei Scheidung sorgt nicht selten für emotionale Konflikte – auch weil die rechtliche Lage nicht so klar ist, wie man es sich wünschen würde. In diesem Artikel erfährst Du, welche rechtlichen Grundlagen gelten, was Gerichte berücksichtigen und wie Du eine einvernehmliche Lösung im Sinne Deines Tieres finden kannst.

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Haustiere sind keine Sachen – aber das Gesetz behandelt sie so

Auch wenn Dein Haustier für Dich ein vollwertiges Familienmitglied ist: Rechtlich betrachtet handelt es sich (noch) um eine „Sache“. Genauer gesagt: um eine besondere Sache. Laut § 90a BGB werden Tiere zwar nicht mehr wie Sachen behandelt, dennoch gelten die Vorschriften über Sachen entsprechend – allerdings unter Berücksichtigung des Tierwohls. Das bedeutet, dass Dein Tier im Falle einer Haustier Scheidung rechtlich ähnlich behandelt wird wie ein Möbelstück, jedoch mit einem gewissen Schutzrahmen. Vor allem in gerichtlichen Auseinandersetzungen spielt das Tierwohl zunehmend eine Rolle, auch wenn es kein gesetzlich geregeltes Umgangs- oder Sorgerecht gibt. Weitere Informationen dazu, welche Tiere eigentlich als Haustier zählen, gibt es hier.

Eigentum entscheidet: Wer hat das Tier gekauft?

Ein entscheidender Punkt im Trennungsfall ist die Frage, wem das Haustier eigentlich gehört. Wurde das Tier bereits vor der Ehe von einem Partner allein angeschafft, gehört es auch im Falle einer Scheidung ausschließlich diesem. Bei einer gemeinsamen Anschaffung während der Ehe greift dagegen eine gesetzliche Vermutung auf gemeinschaftliches Eigentum.

Doch Achtung: Eigentum zählt vor Betreuungsleistung. Das bedeutet, dass ein Partner das Tier auch dann zurückverlangen kann, wenn der andere sich überwiegend um das Tier gekümmert hat. Bei Paaren, die nicht verheiratet waren, ist es noch komplizierter. Hier müssen die Eigentumsverhältnisse im Streitfall konkret nachgewiesen werden – etwa durch Rechnungen oder einen Kaufvertrag. Besteht gemeinschaftliches Eigentum nach Bruchteilen (§§ 741 ff. BGB), kann auch hier eine Zuweisung oder Nutzungsteilung vereinbart werden.

Haustier Scheidung: Wer bekommt das Tier?

Im Scheidungsverfahren wird ein gemeinsames Haustier wie ein Teil des Hausrats behandelt. Es erfolgt also eine sogenannte „Hausratsverteilung“, bei der die Gerichte nach Billigkeit entscheiden. Dabei wird in den letzten Jahren verstärkt das Tierwohl berücksichtigt: Wer war die Hauptbezugsperson? Wer bietet die besseren Wohnverhältnisse, zum Beispiel ein Haus mit Garten? Diese Fragen können entscheidend sein, wenn ein Tier beiden Partnern rechtlich gehört.

Manchmal wird einem Partner das Tier zugesprochen, der andere erhält eine Entschädigungszahlung. Das ist vor allem dann der Fall, wenn ein Partner nachweislich der Eigentümer ist, aber der andere sich ebenfalls stark engagiert hat. Auch das Verhalten der Beteiligten während der Trennung spielt eine Rolle – etwa, ob das Tier zum Spielball der Emotionen wird oder ob beide Partner bemüht sind, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Haustier nach Scheidung besuchen: Kein gesetzliches Umgangs- oder Sorgerecht für Haustiere

Im Gegensatz zu Kindern gibt es für Haustiere in Deutschland weder ein gemeinsames Sorgerecht noch ein gesetzliches Umgangsrecht. Wer das Tier erhält, hat auch die alleinige Entscheidungsgewalt. Dennoch gab es in der Vergangenheit Einzelfallentscheidungen, bei denen Gerichte ein Wechselmodell oder ein Umgangsrecht zugesprochen haben – vorausgesetzt, es lag gemeinschaftliches Eigentum vor und beide Partner hatten Interesse an der weiteren Betreuung.

Diese Urteile – etwa vom Landgericht Duisburg oder Frankenthal – sind jedoch Ausnahmen und rechtlich nicht bindend. Sie zeigen aber, dass auch die Justiz langsam beginnt, Tiere nicht nur als Besitz zu betrachten, sondern als fühlende Wesen mit Bedürfnissen. Dennoch: Solche Modelle müssen individuell vereinbart werden. Eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es nicht.

Ein Blick ins Ausland: Spanien geht neue Wege

Ein spannender Blick ins Ausland zeigt, dass es auch anders geht. In Spanien wird derzeit an einem Gesetz gearbeitet, das Haustiere offiziell als „sensible lebende Wesen“ einstuft. Ziel ist es, das Tierwohl auch im Rahmen von Scheidungsverfahren stärker zu berücksichtigen und möglicherweise sogar ein gemeinsames Sorgerecht einzuführen. In Deutschland hingegen ist eine solche Regelung umstritten – vor allem wegen der Kontrollmöglichkeiten und der Frage, wie das Tierwohl tatsächlich geschützt werden kann. Trotzdem könnten solche Entwicklungen langfristig auch hierzulande zu einem Umdenken führen.

So findest Du eine Lösung ohne Gericht

Eine gerichtliche Auseinandersetzung rund um das Thema Haustier und Scheidung ist oft nicht nur langwierig, sondern auch emotional belastend – für Dich und das Tier. Viel besser ist es, wenn Du mit Deinem Ex-Partner eine einvernehmliche Lösung findest. Eine schriftliche Vereinbarung, die festhält, wer das Tier bekommt oder ob ein Umgangsrecht bestehen soll, kann viele Streitigkeiten vermeiden.

Dabei sollte man das Tier nicht als bloßen Besitz betrachten, sondern als Lebewesen mit individuellen Bedürfnissen. Wer sich fragt, wo das Tier sich am wohlsten fühlt, wer die stärkere Bindung hat und wer sich langfristig kümmern kann, ist auf dem richtigen Weg. Ein Tierheim sollte immer nur die allerletzte Option sein, wenn wirklich keine andere Lösung möglich ist.

Haustier bei Scheidung: Was gilt bei unverheirateten Paaren?

Noch komplizierter ist, wenn Du und Dein Partner nicht verheiratet wart. In diesem Fall greifen keine familienrechtlichen Vorschriften. Entscheidend ist allein, wem das Tier rechtlich gehört. Im Streitfall zählt, wer im Kaufvertrag steht oder wer das Tier versichert hat. Liegt gemeinschaftliches Eigentum vor, kann auch hier eine Aufteilung oder eine Entschädigungsregelung getroffen werden. Auch unverheiratete Paare können sich auf eine gemeinsame Nutzung einigen – am besten schriftlich.

Ein Haustier ist mehr als ein Gegenstand – und man sollte es im Trennungsfall auch so behandeln. Gerade in emotional aufgeladenen Situationen wie einer Scheidung ist es wichtig, das Wohl des Tieres in den Mittelpunkt zu stellen. Mit etwas Einfühlungsvermögen, guter Kommunikation und rechtlichem Grundwissen kannst Du eine Lösung finden, die für alle Beteiligten – vor allem aber für Dein Tier – das Beste ist.

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