
Haustiere sind für viele Menschen mehr als nur Begleiter – sie sind ein Teil der Familie. Doch was passiert mit deinem geliebten Vierbeiner, wenn du nicht mehr da bist? In diesem Artikel erfährst du, wie du dein Haustier im Testament absichern kannst, damit es auch nach deinem Tod gut versorgt ist. Dabei wird auch geklärt, ob in Deutschland ein Haustier als Erbe einsetzen kannst oder nicht.
Viele Tierbesitzer fragen sich, ob sie ihr Haustier als Erbe einsetzen können. Doch nach deutschem Recht ist das nicht möglich. Tiere sind laut § 90a BGB keine Sachen, aber sie werden rechtlich weitgehend wie solche behandelt. Das bedeutet, dass sie nicht rechtsfähig sind und somit keine Erben oder Vermächtnisnehmer sein können. Sollte ein Haustier im Testament als Erbe benannt werden, ist diese Klausel unwirksam, und die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Dennoch gibt es Möglichkeiten, dein Haustier finanziell und organisatorisch abzusichern.
Da ein Haustier nicht direkt erben kann, gibt es verschiedene Alternativen, um sicherzustellen, dass es nach deinem Tod gut versorgt wird. Eine gängige Möglichkeit ist es, eine Person als Erben einzusetzen und ihm die Auflage zu machen, sich um das Haustier zu kümmern. Dies kann mit einer finanziellen Zuwendung verknüpft werden, beispielsweise:
„Mein Erbe erhält den festen Betrag von X Euro unter der Bedingung, dass er sich bis zu seinem Ableben um mein Haustier Y kümmert.“
Allerdings kann der Erbe das Erbe ausschlagen, wenn er sich nicht um das Tier kümmern möchte. Daher ist es ratsam, vorher mit der gewählten Person zu sprechen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, das Tier einer bestimmten Person oder einem Verein zu vermachen. Der Erbe kann dann verpflichtet werden, dieser Person eine monatliche Geldsumme für die Versorgung des Tieres zu zahlen. So kann sichergestellt werden, dass das Tier in guten Händen bleibt.
Wer über ein größeres Vermögen verfügt, kann eine Stiftung gründen, die für sein Haustier und andere Tiere sorgt. Diese Option bietet eine langfristige Absicherung, unabhängig von den Erben. Allerdings ist die Gründung einer Stiftung mit hohen Kosten und rechtlichen Anforderungen verbunden.
Ein Testamentsvollstrecker kann bestimmt werden, um zu überprüfen, ob die Person, die sich um das Tier kümmern soll, ihre Verpflichtung auch wirklich erfüllt. Falls das nicht der Fall ist, kann der Testamentsvollstrecker das Erbe entziehen oder das Haustier anderweitig unterbringen. Diese Kontrolle gibt eine zusätzliche rechtliche Sicherheit.
In einem Testament kann auch festgelegt werden, dass das Haustier in einer bestimmten Umgebung bleibt. Zum Beispiel kann bestimmt werden, dass es weiterhin im eigenen Haus lebt oder bei einer vertrauten Person unterkommt. Allerdings kann einem Tier kein eigenes Wohnrecht eingeräumt werden, sondern nur der betreuenden Person.
Neben der Versorgung des Tieres kann auch geregelt werden, was nach dem Tod des Haustiers mit ihm geschieht. Manche Tierbesitzer wünschen sich eine bestimmte Bestattungsform für ihr Haustier. Diese Vorgabe kann ebenfalls in einer testamentarischen Auflage festgehalten werden. Das restliche Vermögen verbleibt nach dem Ableben des Tieres beim Erben oder Vermächtnisnehmer.
Ein Testament muss rechtlich einwandfrei formuliert sein. Wenn es fehlerhaft ist, kann es ungültig werden, sodass die gesetzliche Erbfolge greift und das Haustier womöglich nicht wie gewünscht versorgt wird. Daher ist es ratsam, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Klauseln rechtssicher sind.
Auch wenn ein Haustier als Erbe nicht direkt eingesetzt werden kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten, seine Versorgung zu gewährleisten. Eine Erbeinsetzung mit Auflage, ein Vermächtnis an eine Vertrauensperson oder sogar eine Stiftung können sinnvolle Lösungen sein. Zudem bietet ein Testamentsvollstrecker eine rechtliche Kontrolle, damit das Haustier auch wirklich die vereinbarte Pflege erhält. Mit einer professionellen Beratung kannst du sicherstellen, dass dein Haustier auch nach deinem Tod bestens versorgt ist.
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