Eine 29-jährige Frau aus Augsburg wurde am 27. Mai 2025 vom Amtsgericht Augsburg wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt, da ihre schwer kranke Katze nicht behandelt wurde. Die Angeklagte ließ ihren Kater Felix trotz schwerer Krankheit und eindeutiger tierärztlicher Empfehlungen unbehandelt – mit tödlichen Folgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Frau sich vor Gericht nicht geständig zeigte. Der Fall hat bundesweit für Empörung gesorgt und wirft erneut ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Tierhaltern. Der Fall sorgte bereits einen Tag vor der Urteilsverkündung, am 26. Mai, für mediale Aufmerksamkeit.
Die Geschichte von Felix beginnt tragisch. Im Juni 2024 bemerkt die Halterin, dass ihr Kater nicht mehr frisst und augenscheinlich unter starken Schmerzen leidet. Schließlich bringt sie ihn in eine Tierklinik, wo die Tierärzte schnell eine klare Diagnose stellen: Harnröhrenverschluss – eine lebensbedrohliche Erkrankung, bei der der Urinabfluss blockiert ist. Ohne sofortige Behandlung drohen qualvolle Schmerzen, Kreislaufversagen und letztlich der Tod. Das medizinische Fachpersonal klärt die Halterin unmissverständlich über den Ernst der Lage auf.
Doch anstatt der empfohlenen Therapie zuzustimmen, lehnt die Frau jede medizinische Maßnahme ab. Die Kosten seien ihr zu hoch, erklärt sie. Dabei hätte sie die Möglichkeit gehabt, den Kater an ein Tierheim zu übergeben – dort wäre eine Behandlung kostenfrei erfolgt. Auch diese Option schlägt sie aus. Zwei Tage später stirbt Felix, ohne Linderung, unter erheblichen Schmerzen, da die schwer kranke Katze nicht behandelt wurde.
Das Amtsgericht Augsburg urteilte am 27. Mai 2025, dass es sich bei dem Verhalten der Frau eindeutig um Tierquälerei handelt. Trotz der lückenlosen medizinischen Aufklärung und der klaren Alternativen habe die Angeklagte sehenden Auges den Tod des Tieres in Kauf genommen. Besonders schwer wog für das Gericht, dass es sich um einen vermeidbaren Leidensweg handelte. Die Frau ließ ihren Kater bewusst ohne Hilfe – obwohl ihm durch rasches Handeln geholfen werden konnte.
Als Strafe verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro. Diese setzt sich zusammen aus 80 Tagessätzen à 35 Euro. Die Frau zeigte während des gesamten Verfahrens keine Reue. Sie blieb bei ihrer Darstellung, dass die finanziellen Belastungen unzumutbar gewesen seien. Das Gericht konnte dieser Argumentation jedoch nicht folgen, da sie eine tierärztlich dokumentierte und kostenfreie Behandlungsalternative ausgeschlagen hatte.
Der Fall „Felix“ zeigt auf erschreckende Weise, wie wichtig verantwortungsvolle Tierhaltung ist. Wer ein Haustier aufnimmt, übernimmt nicht nur die angenehmen Seiten des Zusammenlebens, sondern auch Pflichten – insbesondere im Krankheitsfall. Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass der Schutz des Tieres im Zentrum stehe, gerade dann, wenn es sich selbst nicht helfen kann.
„Tiere sind keine Wegwerfprodukte“, so der mahnende Kommentar eines anwesenden Tierschutzvertreters. „Wer eine kranke Katze nicht behandelt und auch noch Hilfe von außen verweigert, macht sich schuldig – moralisch und juristisch.“ Es sei ein deutliches Signal an alle Tierhalter, dass wirtschaftliche Gründe keine Rechtfertigung für unterlassene Hilfeleistung bei akutem Leid seien.
Ob die 29-jährige Frau das Urteil akzeptiert oder Rechtsmittel einlegt, ist bislang unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass sich das Verfahren möglicherweise noch hinziehen könnte. Der Fall hat bereits jetzt eine breite Debatte über Tierschutzgesetze und die praktische Durchsetzbarkeit von Halterpflichten ausgelöst.
Der tragische Tod von Kater Felix steht exemplarisch für ein wachsendes gesellschaftliches Problem: die Abwägung zwischen finanziellen Interessen und dem ethischen Umgang mit Tieren. Der Richterspruch aus Augsburg setzt ein deutliches Zeichen: Wer ein krankes Tier nicht behandelt und ihr damit den Tod auf Raten zumutet, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen.