Die Otter Jagd sorgt in Bayern für Diskussionen. Seit August 2023 gibt es eine Verordnung, die den Abschuss von Fischottern in bestimmten Regionen erlaubt. Die Maßnahme soll wirtschaftliche Schäden in der Teichwirtschaft begrenzen. Doch Umweltschützer und Tierschützer sehen darin eine Gefahr für den Artenschutz.
Die bayerische Landesregierung begründet die Entscheidung mit steigenden Schadensmeldungen aus der Teichwirtschaft. Bereits seit 2016 häufen sich Berichte über Verluste. Im Jahr 2022 lagen die Schäden bei fast 2,4 Millionen Euro. Fischotter jagen Fische in Teichen und setzen Teichwirte damit wirtschaftlich unter Druck.
Das Echo in den Landkreisen ist unterschiedlich. Während in den Landkreisen Schwandorf und Tirschenreuth jährlich fünf Entnahmen erlaubt sind, übersteigt die Zahl der Anträge für 2025 bereits die festgelegte Obergrenze. Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wurden zwei Anträge gestellt. Dagegen gibt es im Landkreis Cham bisher keine Anträge. Auch in Amberg-Sulzbach bleibt die Resonanz gering.
Verbände wie der Bund für Naturschutz Deutschland (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnen die Otter Jagd entschieden ab. Sie kritisieren, dass der Abschuss keine nachhaltige Lösung sei. Stattdessen sollten Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Ablenkteiche gefördert werden.
Die DUH und der BUND haben gegen die Verordnung geklagt, da sie gegen das nationale und europäische Artenschutzrecht verstoßen soll. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied im April 2024, dass die pauschale Erlaubnis zum Abschuss rechtswidrig sei. Damit ist die Jagd in ihrer bisherigen Form nicht mehr zulässig.
Die Diskussion um die Otter Jagd bleibt brisant. Während die bayerische Regierung Teichwirte schützen will, kämpfen Umweltschützer für alternative Lösungen. Die rechtliche Entscheidung, die allgemeine Abschusserlaubnis zu stoppen, markiert einen Wendepunkt. Nun wird nach neuen Wegen gesucht, um wirtschaftliche Interessen und Artenschutz in Einklang zu bringen.