Im Mittelalter gab es die kuriose Fastentradition einen Biber zu Essen. Damals erlaubten Mönche das Biber essen, da das Tier überwiegend im Wasser lebt. Außerdem nutzten kirchliche Autoritäten die fischähnlichen Eigenschaften des Biberschwanzes, um strenge Regeln zu umgehen. Diese Praxis gewährt einen Einblick in die Flexibilität religiöser Vorschriften.
Im christlichen Mittelalter galt Fisch während der Fastenzeit als erlaubt, deshalb erklärten Geistliche das Biber essen als unbedenklich. Dann erlaubten die Mönche das Biber essen sogar am Karfreitag, weil der Biberschwanz fischähnliche Eigenschaften besitzt.
Altes Fastenkostrezept aus der Jugendstilzeit: Gedämpfter Biberschwanz
„Fischotter und Biber sind als Fastenspeise erlaubt und eine willkommene Abwechslung.
Vom Biber ist besonders der Schwanz wohlschmeckend.
Der Biberschwanz wird gut gereinigt und gewaschen, als dann in Scheiben geschnitten, in ein irdenes Gefäß gelegt und mit einer Marinade aus gutem Essig, den man mit allerlei Kräutern, Gewürz, Lorbeerblättern und Zwiebeln aufgekocht hat, übergossen und 6-8 Stunden darin aufbewahrt.
Alsdann macht man in einem Schmortopf oder Tiegel ein Stück Butter gelb,tut etliche geschnitene Zwiebeln und Suppenwurzeln hinein, legt das Fleisch darauf, bestreut es mit (etwas) Salz und läßt es, gut verdeckt dämpfen.
Nach einiger Zeit dreht man die Scheiben um, gießt 1/2 Liter Rotwein darauf, tut in Butter geröstete Semmel dazu und läßt es gar kochen.
Alsdann nimmt man das Fleisch heraus und läßt die Brüße, eine Weilem abseits von Feuer ruhig stehen, damit sich das Fett an der Oberseite sammelt.
Nachdem man dasselbe rein abgeschöpft hat, gießt man die Sauce durch ein Sieb, lässt sie nochmals aufkochen und drückt den Saft einer Zitrone hinzu.
Dann läßt man das Fleisch in der Sauce noch einmal scharf heiß werden und richtet es an.“
PS:
„…und wer keinen Schwanz zur Verfügung hat, nimmt eben ’ne Zunge!…Die sollte es bei einem guten Fleischer schon geben“ Quelle: Kochmeister
Heutzutage steht der Biber unter strengem Schutz, sodass das Biber essen kaum noch eine Rolle spielt. Aufgrund internationaler Abkommen und nationaler Gesetze ist der Feldschutz des Bibers klar geregelt und darf nur im Rahmen von Managementmaßnahmen erfolgen. Beispielsweise können Behörden Ausnahmen genehmigen, wenn Biber erhebliche Schäden an Deichen oder landwirtschaftlichen Flächen verursachen. Dabei gilt:
Nur einzelne Biber dürfen entnommen werden, nachdem Behörden den Bestand geprüft haben.
Das Fleisch dieser entnommenen Tiere darf privat genutzt werden, aber nicht kommerziell verkauft werden.
Jagd auf den Biber ist verboten, außer wenn kein alternatives Schädlingsmanagement möglich ist.
Diese Regelungen sorgen dafür, dass das Biber essen heute lediglich eine marginale Praxis bleibt. Dabei helfen Fortschritte in der Wildtierbiologie und Technologie, Schäden zu verhindern, sodass Eingriffe selten notwendig sind.