Am 8. März 2025 wurde in einem Mastbetrieb nahe Feuchtwangen ein dringender Verdacht auf Geflügelpest gemeldet. Die Konsequenz war drastisch, aber notwendig: 30.000 Tiere getötet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Daher leiteten die Behörden umfassende Maßnahmen ein.
Der Hoftierarzt schlug Alarm, nachdem auffällig viele Tiere in kurzer Zeit verendeten. Anschließend führte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) umgehend erste Tests durch. Diese bestätigten nicht nur den Verdacht auf Geflügelpest, sondern auch die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen. Eine endgültige Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.
Sofort nach dem positiven Laborbefund wurde der Betrieb gesperrt. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, ließen die Behörden 30.000 Tiere töten. Speziell geschulte Fachkräfte führten die Keulung mittels Kohlendioxid-Begasung durch. Anschließend wurden die Kadaver fachgerecht entsorgt.
Zusätzlich richteten die Behörden Schutz- und Überwachungszonen ein:
Schutzzone: Im Umkreis von drei Kilometern um den Betrieb gelten strenge Hygienemaßnahmen.
Überwachungszone: In einem zehn Kilometer großen Radius müssen alle Geflügelbestände klinisch untersucht werden.
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist hochgefährlich für Nutzgeflügel. Besonders Puten sterben fast immer an der Infektion. Zudem verbreitet sich die Krankheit vor allem über Wildvögel. Bereits im Dezember 2024 gab es einen Ausbruch im Landkreis Ansbach.
Seit Oktober 2024 steigen die Geflügelpest-Fälle in Bayern an. Allerdings gibt es laut Gesundheitsministerium keine Hinweise auf eine Übertragung auf Menschen durch Lebensmittel. Dennoch bleibt die Lage für Landwirte angespannt. Denn wenn erneut 30.000 Tiere getötet werden müssen, sind die wirtschaftlichen Folgen gravierend.