Ist das Aussetzen von Tieren strafbar?

Aussetzen von Tieren ist strafbar und kann schnell juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Lerne hier, wann Tiere aussetzen eine Straftat ist.
Foto: Talpa

Jeden Sommer steigen die Zahlen erneut: Haustiere werden in Kartons am Straßenrand gefunden, in Wäldern angebunden oder in leerstehenden Wohnungen zurückgelassen. Dabei ist es kein Kavaliersdelikt, sondern ein klarer Gesetzesverstoß. Das Aussetzen von Tieren ist strafbar – und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Hund, eine Katze, ein Kaninchen oder einen Kanarienvogel handelt. Wenn du dich fragst: Ist Tiere aussetzen eine Straftat? – dann lautet die Antwort: In vielen Fällen ja. Und selbst wenn es nicht unter den Straftatbestand fällt, bleibt es dennoch eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit.

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Wann beginnt das strafbare Aussetzen?

Das Tierschutzgesetz macht unmissverständlich deutlich, dass es verboten ist, ein Tier auszusetzen oder zurückzulassen, wenn dies dazu dient, sich der Verantwortung zu entziehen. Geregelt ist das in § 3 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) (weitere Infos zum Tierschutzgesetz gibt es hier). Dabei ist es völlig egal, ob das Tier in einem Park ausgesetzt oder in der Wohnung während eines Urlaubs sich selbst überlassen wird. Beides ist verboten – mit empfindlichen Folgen.

Wenn du ein Haustier vorsätzlich oder sogar fahrlässig aussetzt, begehst du zunächst eine Ordnungswidrigkeit. Das allein kann schon ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Doch es wird noch ernster, wenn dem Tier dabei Leid entsteht – sei es durch Angst, Hunger, Durst oder Schmerzen. In diesen Fällen gilt das Aussetzen als Tierquälerei nach § 17 TierSchG – und das ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Das Aussetzen von Tieren ist strafbar, sobald du das Wohl des Tieres gefährdest – sei dir dessen bewusst, bevor du eine Entscheidung triffst.

Ein typisches Beispiel für eine Straftat wäre es, wenn ein Hund im Wald angebunden wird und dort ohne Wasser und Futter zurückbleibt. Ebenso, wenn eine Katze in einem Karton an einer vielbefahrenen Straße ausgesetzt wird. Doch auch das scheinbar harmlose Offenlassen eines Fensters in der Wohnung, während ein Vogelkäfig offensteht, gilt juristisch als Aussetzen. Und auch dann ist Tiere aussetzen eine Straftat – zumindest, wenn das Tier dadurch in Lebensgefahr gerät oder erheblich leidet.

Gründe, warum Tiere ausgesetzt werden

Häufig steckt Überforderung hinter solchen Entscheidungen. Viele Menschen unterschätzen den Aufwand, den ein Haustier mit sich bringt. Besonders Tiere, die nicht stubenrein sind, aggressives Verhalten zeigen oder viel Aufmerksamkeit brauchen, führen bei Haltern oft zu Frust. Auch gesundheitliche Gründe wie plötzlich auftretende Allergien oder ein Todesfall in der Familie spielen eine Rolle. Und nach der Corona-Pandemie zeigte sich ein trauriger Trend: Zahlreiche Tiere, die während der Lockdowns angeschafft wurden, landeten später in Tierheimen – oder wurden eben ausgesetzt.

Besonders vor der Urlaubszeit schnellen die Zahlen in die Höhe. Jährlich sollen laut Tierschutzverbänden bis zu 80.000 Tiere in Deutschland ausgesetzt werden. Und das, obwohl es legale und ethisch vertretbare Alternativen gibt. Wenn du dein Haustier nicht mehr behalten kannst, ist der erste Weg zum örtlichen Tierheim. Diese Einrichtungen nehmen Tiere auf, vermitteln sie weiter und sorgen dafür, dass sie artgerecht untergebracht sind. Eine kleine Abgabegebühr fällt in der Regel an, doch diese kann bei finanzieller Notlage auch entfallen. Kein Grund also, sein Tier einfach im Stich zu lassen.

Das kannst du stattdessen tun

Wenn du nur temporär eine Betreuung brauchst – etwa während deines Urlaubs – bieten sich Tierpensionen an. Sie sind auf die Bedürfnisse verschiedener Tierarten eingestellt und garantieren eine fachgerechte Versorgung. Die Kosten richten sich dabei nach Dauer und Art des Tieres. Auch private Lösungen, etwa durch Freunde oder Familie, sind möglich. Achte dabei aber auf eine sichere Übergabe – im besten Fall mit Schutzvertrag.

Bei Problemen mit dem Verhalten deines Tieres helfen Tierärzte, Trainer oder Tierpsychologen weiter. Oft lassen sich Probleme wie Angst, Unsauberkeit oder Aggressionen mit gezieltem Training lösen. Auch Beratungsstellen bieten Unterstützung an, wenn du dich mit deinem Tier überfordert fühlst.

Noch ein Tipp: Wusstest du, dass die Kosten für Tierbetreuung im Urlaub sogar steuerlich absetzbar sind? Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil (Az. VI R 13/15) entschieden, dass solche Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können. Du kannst also guten Gewissens eine Betreuung beauftragen – das ist nicht nur tierfreundlicher, sondern auch steuerlich vorteilhaft.

Wie du bei Fundtieren richtig handelst

Manchmal findest du selbst ein Tier, das offensichtlich ausgesetzt wurde. In dem Fall solltest du besonnen reagieren. Bei Hunden empfiehlt es sich, zunächst abzuwarten, ob der Halter vielleicht doch noch in der Nähe ist. Falls nicht, solltest du die Polizei oder das nächste Tierheim informieren. Wichtig: Geh nicht zu nah an das Tier heran. Sprich ruhig mit ihm und bleib auf Abstand – gerade verängstigte Tiere können unberechenbar reagieren. Nur im Notfall solltest du selbst eingreifen.

Bei Katzen ist Vorsicht geboten, da viele Freigänger unbeaufsichtigt unterwegs sind. Auffällige Merkmale wie ein schlechter Pflegezustand oder das Aussetzen in Transportboxen deuten jedoch auf einen tatsächlichen Aussetzungsfall hin. Auch hier helfen Tierheim oder Polizei weiter. Tätowierungen oder Chips können Hinweise auf die Herkunft des Tieres liefern. Gleiches gilt für Kleintiere, die häufig in Kartons oder Boxen gefunden werden – auch sie müssen versorgt und bei einer zuständigen Stelle gemeldet werden.

Ganz wichtig: Auch Tiere unterliegen dem Fundrecht. Das bedeutet, dass du ein gefundenes Tier nicht einfach behalten darfst. Du musst es der Polizei oder der zuständigen Fundbehörde melden. Nur so kann sichergestellt werden, dass es seinem Besitzer gegebenenfalls zurückgeführt werden kann – oder offiziell zur Vermittlung freigegeben wird.

Wenn du also in die Situation kommst, ein Tier nicht mehr halten zu können, dann denke daran: Das Aussetzen von Tieren ist strafbar – und es gibt bessere Lösungen. Tierliebe zeigt sich nicht nur im Zusammenleben, sondern auch darin, wie du dich in schwierigen Momenten entscheidest. Verantwortung endet nicht, wenn es unbequem wird. Und: Ist Tiere aussetzen eine Straftat? – Ja, in vielen Fällen schon. Aber es ist immer ein Fehler – und vermeidbar.

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