Haustier privat verkaufen: Diese rechtlichen Vorgaben musst du beachten

Der Verkauf eines Haustiers ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Wer ein Haustier privat verkaufen möchte, muss nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen.
Foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke

Der Verkauf eines Haustiers ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und daher nicht unproblematisch. Wer ein Haustier privat verkaufen möchte, muss nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Gerade beim Online-Verkauf gelten besondere Vorschriften, die den Schutz der Tiere sicherstellen sollen. Erfahre hier, welche Gesetze du beachten musst und wie du einen sicheren und seriösen Verkauf gestaltest.

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Rechtliche Grundlagen für den Verkauf von Haustieren

Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Haustieren denselben Regeln wie der Verkauf von anderen Gegenständen. Doch das Gesetz stellt klar: Tiere sind keine Sachen. Laut § 90a BGB gelten sie zwar als rechtsfähige Wesen, dennoch finden Kaufvertragsregeln Anwendung. Zudem regeln das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) den Handel mit Tieren, um deren Wohlergehen zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist der Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes als Staatsziel verankert. Wer ein Haustier privat verkaufen will, sollte also sicherstellen, dass alle tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Wer darf Haustiere online verkaufen?

Privatpersonen

Privatpersonen dürfen Haustiere verkaufen, ohne eine behördliche Genehmigung einzuholen. Allerdings sollten sie sich bewusst sein, dass bei regelmäßigem oder gewinnorientiertem Verkauf schnell der Verdacht auf ein gewerbliches Handeln entstehen kann.

Gewerbliche Verkäufer

Wer regelmäßig Tiere verkauft oder züchtet, gilt als gewerblicher Verkäufer und benötigt eine Erlaubnis vom Veterinäramt. Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8b TierSchG ist eine behördliche Genehmigung notwendig. Wer diese Vorschriften missachtet, riskiert eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro.

Besonders Hobbyzüchter sollten sich informieren, ob ihre Verkäufe bereits als gewerblich gelten. Ein Hinweis darauf ist, wenn regelmäßig Tiere in größerem Umfang verkauft werden.

Welche Tiere dürfen verkauft werden?

Nicht jedes Haustier darf verkauft werden. Laut § 3 Nr. 2 TierSchG ist es verboten, kranke, alte oder gebrechliche Tiere zu verkaufen, wenn diese unter anhaltenden Schmerzen leiden. Ausnahmen gelten nur, wenn das Tier zur sofortigen schmerzlosen Tötung oder an eine Tierschutzorganisation übergeben wird.

Haustiere online verkaufen: Gibt es ein Widerrufsrecht?

Ein oft übersehener Aspekt ist das Widerrufsrecht beim Verkauf von Haustieren. Laut § 312g Abs. 1 BGB haben Käufer das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Tiere gelten rechtlich nicht als verderbliche Waren, sodass ein Ausschluss des Widerrufsrechts nicht zulässig ist.

Gewährleistungspflicht: Wann gilt ein Tier als „mangelhaft“?

Laut Kaufrecht gilt ein Haustier als „mangelhaft“, wenn:

  • Es nicht der vereinbarten Rasse entspricht.
  • Impfungen fehlen, die üblich erwartet werden.
  • Eine Erkrankung oder ein genetischer Defekt vorliegt.

Besonders gewerbliche Verkäufer unterliegen der Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB. Das bedeutet: Treten innerhalb von sechs Monaten gesundheitliche Probleme auf, wird davon ausgegangen, dass diese bereits bei der Übergabe bestanden.

Für private Verkäufer gilt diese Regel nicht, dennoch sollten sie Transparenz gegenüber dem Käufer wahren.

Besonderheiten beim Haustier-Versand

Der Versand von Haustieren ist in Deutschland streng geregelt. Die EU-Tiertransportverordnung schreibt vor, dass gewerbliche Transporteure eine behördliche Genehmigung benötigen. Zudem gelten strenge Vorschriften für Transportbehältnisse, Kennzeichnung und Versorgung während des Transports.

Privatpersonen sollten Haustiere niemals per Post oder Paketdienst versenden, sondern immer persönlich übergeben werden. Das versteht sich eigentlich von selbst!

Regeln auf Online-Plattformen

Viele Plattformen regulieren den Verkauf von Haustieren oder verbieten ihn ganz. Zu den häufigen Einschränkungen gehören:

  • Verbot des Verkaufs von Qualzucht-Rassen (z. B. Mops, Französische Bulldogge).
  • Mindestaltersgrenze für Welpen (mindestens 8 Wochen).
  • Identitätsprüfung für Verkäufer.

Die Bundesregierung plant, zusätzlich eine verpflichtende Identitätsüberprüfung für Online-Haustierverkäufe, um illegalen Handel einzudämmen.

Tipps für den sicheren Verkauf eines Haustiers

Möchtest du dein Haustier privat verkaufen, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Jungtiere nicht zu früh abgeben: Die Trennung von der Mutter sollte erst erfolgen, wenn das Tier vollständig entwöhnt ist.
  • Seriöse Verkaufsplattformen nutzen: Informiere dich, welche Plattformen den Verkauf erlauben.
  • Kaufinteressenten prüfen: Führe mindestens ein persönliches Treffen durch und stelle Fragen zur Haltung.
  • Kaufvertrag aufsetzen: Dokumentiere Impfstatus, Mikrochip-Nummer und Gesundheitszustand.
  • Nur gesunde Tiere verkaufen: Stelle sicher, dass dein Tier medizinisch versorgt und nicht krank ist.

Ein Haustier privat verkaufen geht nur mit Verantwortung

Ein Haustier privat verkaufen ist keine einfache Entscheidung und erfordert sowohl Verantwortung als auch Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Achte darauf, dass dein Verkauf im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht, damit das Tier ein artgerechtes und liebevolles Zuhause findet. Mit den richtigen Vorbereitungen und einer seriösen Abwicklung kannst du sicherstellen, dass dein Haustier in die besten Hände kommt.

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