Der Verkauf eines Haustiers ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und daher nicht unproblematisch. Wer ein Haustier privat verkaufen möchte, muss nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Gerade beim Online-Verkauf gelten besondere Vorschriften, die den Schutz der Tiere sicherstellen sollen. Erfahre hier, welche Gesetze du beachten musst und wie du einen sicheren und seriösen Verkauf gestaltest.
Grundsätzlich unterliegt der Verkauf von Haustieren denselben Regeln wie der Verkauf von anderen Gegenständen. Doch das Gesetz stellt klar: Tiere sind keine Sachen. Laut § 90a BGB gelten sie zwar als rechtsfähige Wesen, dennoch finden Kaufvertragsregeln Anwendung. Zudem regeln das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) den Handel mit Tieren, um deren Wohlergehen zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist der Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes als Staatsziel verankert. Wer ein Haustier privat verkaufen will, sollte also sicherstellen, dass alle tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Privatpersonen dürfen Haustiere verkaufen, ohne eine behördliche Genehmigung einzuholen. Allerdings sollten sie sich bewusst sein, dass bei regelmäßigem oder gewinnorientiertem Verkauf schnell der Verdacht auf ein gewerbliches Handeln entstehen kann.
Wer regelmäßig Tiere verkauft oder züchtet, gilt als gewerblicher Verkäufer und benötigt eine Erlaubnis vom Veterinäramt. Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8b TierSchG ist eine behördliche Genehmigung notwendig. Wer diese Vorschriften missachtet, riskiert eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro.
Besonders Hobbyzüchter sollten sich informieren, ob ihre Verkäufe bereits als gewerblich gelten. Ein Hinweis darauf ist, wenn regelmäßig Tiere in größerem Umfang verkauft werden.
Nicht jedes Haustier darf verkauft werden. Laut § 3 Nr. 2 TierSchG ist es verboten, kranke, alte oder gebrechliche Tiere zu verkaufen, wenn diese unter anhaltenden Schmerzen leiden. Ausnahmen gelten nur, wenn das Tier zur sofortigen schmerzlosen Tötung oder an eine Tierschutzorganisation übergeben wird.
Ein oft übersehener Aspekt ist das Widerrufsrecht beim Verkauf von Haustieren. Laut § 312g Abs. 1 BGB haben Käufer das Recht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Tiere gelten rechtlich nicht als verderbliche Waren, sodass ein Ausschluss des Widerrufsrechts nicht zulässig ist.
Laut Kaufrecht gilt ein Haustier als „mangelhaft“, wenn:
Besonders gewerbliche Verkäufer unterliegen der Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB. Das bedeutet: Treten innerhalb von sechs Monaten gesundheitliche Probleme auf, wird davon ausgegangen, dass diese bereits bei der Übergabe bestanden.
Für private Verkäufer gilt diese Regel nicht, dennoch sollten sie Transparenz gegenüber dem Käufer wahren.
Der Versand von Haustieren ist in Deutschland streng geregelt. Die EU-Tiertransportverordnung schreibt vor, dass gewerbliche Transporteure eine behördliche Genehmigung benötigen. Zudem gelten strenge Vorschriften für Transportbehältnisse, Kennzeichnung und Versorgung während des Transports.
Privatpersonen sollten Haustiere niemals per Post oder Paketdienst versenden, sondern immer persönlich übergeben werden. Das versteht sich eigentlich von selbst!
Viele Plattformen regulieren den Verkauf von Haustieren oder verbieten ihn ganz. Zu den häufigen Einschränkungen gehören:
Die Bundesregierung plant, zusätzlich eine verpflichtende Identitätsüberprüfung für Online-Haustierverkäufe, um illegalen Handel einzudämmen.
Möchtest du dein Haustier privat verkaufen, solltest du folgende Punkte beachten:
Ein Haustier privat verkaufen ist keine einfache Entscheidung und erfordert sowohl Verantwortung als auch Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Achte darauf, dass dein Verkauf im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht, damit das Tier ein artgerechtes und liebevolles Zuhause findet. Mit den richtigen Vorbereitungen und einer seriösen Abwicklung kannst du sicherstellen, dass dein Haustier in die besten Hände kommt.