Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) strebt eine nationale Regelung für Tierexporte in Drittländer an. Ein entsprechender Antrag wurde bereits bei der EU-Kommission eingereicht. Ziel ist es, Tiertransporte nur dann zu genehmigen, wenn im Zielland vergleichbare Tierschutzstandards wie in der EU gelten. Tierschützer sehen Chancen auf eine Zustimmung seitens der Kommission.
Ob die neue Bundesregierung diesen Alleingang tatsächlich umsetzt, bleibt unklar. Kritiker befürchten erhebliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Exporteure, da andere EU-Staaten weiterhin nach weniger strengen Vorschriften Tiere in Drittländer exportieren könnten. Die nationale Regelung könnte somit deutsche Unternehmen benachteiligen, wenn die EU keine einheitliche Lösung findet.
Laut dem Eckpunktepapier des BMEL sollen Tiertransporte nur dann erlaubt sein, wenn die Empfängerländer nachweislich EU-ähnliche Tierschutzauflagen einhalten. Diese bilateralen Abkommen sollen sicherstellen, dass Tiere unter fairen Bedingungen transportiert und gehalten werden. Dazu gehören Vorschriften für Transportzeiten, Versorgung unterwegs und tierschutzgerechte Schlachtmethoden.
Zwar erkennt Deutschland die Tierschutzstandards der Welttiergesundheitsorganisation (WOAH) an, doch in der Praxis werden diese oft nicht eingehalten. Besonders problematisch sind lange Transportzeiten ohne ausreichende Versorgung, unzureichende Grenzverfahren und mangelhafte Überwachung in den Zielländern. Das BMEL fordert deshalb, dass Drittstaaten verbindliche Standards garantieren müssen.
Seit über einem Jahr liegt ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Novelle der Tiertransportverordnung vor. Eine zentrale Schwachstelle bleibt jedoch bestehen: Es gibt keine verbindlichen Transportzeiten. Dadurch sind lange, strapaziöse Transporte weiterhin möglich. Deutschland sieht deshalb eine nationale Regelung als notwendig an, bis die EU eine einheitliche Lösung verabschiedet.
Das BMEL beruft sich bei seinem Vorhaben auf Artikel 10 der EU-Ausfuhrverordnung. Dieser erlaubt es Mitgliedstaaten, strengere nationale Regelungen zu treffen, sofern die EU kein einheitliches Konzept vorgibt. Damit könnte Deutschland als Vorreiter im Tierschutz agieren und neue Maßstäbe setzen.
Um Tierschutzverstöße zu verhindern, sollen Mindestanforderungen für Exporte in Drittländer festgelegt werden:
Tierschutzkonforme Grenzverfahren und Versorgungsstationen entlang der Route.
Verbot von Misshandlungen wie Schlagen, Treten, Elektroschocks oder Hochziehen an den Beinen.
Nachweispflicht für Tierhalter über Kenntnisse im Tierschutz.
Verbot tierschutzwidriger Praktiken bei Schlachtung und Nottötung.
Einhaltung tierschutzkonformer Entblutungsschnitte sowie Mindestanforderungen an Geräte.
Ein zentrales Element der geplanten Regelung ist die Überprüfung der Einhaltung durch regelmäßige Tierschutz-Audits. Drittstaaten müssten eine funktionierende staatliche Überwachung garantieren und sich verpflichten, Kontrollen durch deutsche Stellen zuzulassen. Nur so könne sichergestellt werden, dass die exportierten Tiere unter akzeptablen Bedingungen gehalten und geschlachtet werden.
Mit diesem Vorhaben geht Deutschland einen konsequenten Schritt in Richtung besseren Tierschutzes. Ob die EU-Kommission die nationale Regelung genehmigt und ob andere Mitgliedstaaten nachziehen, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch: Das Thema Tierexporte wird weiter intensiv diskutiert – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.