Bürgergeld 2025: Was bedeutet es für Haustierhalter?

Die einzigartige Beziehung zwischen Hund und Mensch begann vor über 30.000 Jahren. Erfahre, wie Wölfe zu treuen Begleitern wurden und welche genetischen Anpassungen Hunde durchliefen.
Foto: Cynthia Smith

Haustiere sind für viele Menschenmehr als nur Begleiter. Sie gehören zur Familie und bringen Freude in den Alltag. Doch ihre Haltung verursacht Kosten, die für Bürgergeld-Empfänger eine finanzielle Herausforderung darstellen können. Im Jahr 2025 bleibt es dabei: Tierhaltung wird im Bürgergeld nicht berücksichtigt, eine zusätzliche Unterstützung für Haustiere gibt es nicht. Trotzdem gibt es Alternativen für Bedürftige.

Keine Unterstützung für Haustiere im Bürgergeld 2025

Der Regelsatz für Bürgergeld beträgt 2025 für einen alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro. Darin enthalten sind 195,35 Euro für Nahrung, Getränke und Genussmittel sowie 54,92 Euro für Freizeit, Unterhaltung und Kultur. Die Kosten für Haustiere gehören nicht zu den anerkannten Bedarfen. Wer also Futter, Tierarztbesuche oder Versicherungen für ein Haustier finanzieren muss, kann dafür keine gesonderte Hilfe beantragen.

Immer wieder gibt es Gerüchte über eine Pauschale für Haustiere, doch eine solche Regelung ist nicht vorgesehen. Auch 2025 bleibt es dabei: Es gibt keine geplante Erhöhung oder gesonderte Leistung für die Haltung eines Haustieres. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass Tiere nicht zum Existenzminimum gehören und ihre Haltung eine private Entscheidung ist.

Anzeige

Keine rechtliche Grundlage für einen Mehrbedarf bei Haustieren

Viele Bürgergeld-Bezieher fragen sich, ob es möglich ist, einen Mehrbedarf zu beantragen, wenn die Haltung eines Haustieres zur psychischen oder physischen Gesundheit beiträgt. Doch das Sozialrecht ist hier eindeutig: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für einen Zuschuss wegen Tierhaltung. Während Sonderbedarfe beispielsweise für kostenaufwendige Ernährung oder medizinische Hilfsmittel genehmigt werden können, zählen Haustiere nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten.

Einige Sozialverbände fordern, dass bei langjährigen Tierhaltern eine Ausnahme gemacht wird. Bislang bleibt es jedoch bei der strikten Regelung, dass Bürgergeld ausschließlich für menschliche Grundbedürfnisse gedacht ist.

Unterstützung durch Tiertafeln für Bürgergeld-Empfänger

Auch wenn das Bürgergeld keine zusätzlichen Mittel für die Versorgung von Haustieren vorsieht, gibt es andere Hilfsangebote. In vielen Städten bieten Tierschutzorganisationen sogenannte Tiertafeln an. Bedürftige können dort kostenlos Futter und manchmal auch Zubehör für ihre Tiere erhalten. Solche Initiativen helfen, die finanzielle Belastung für Tierhalter zu verringern.

Diese Unterstützung steht nicht nur Bürgergeld-Beziehern offen. Auch Rentner mit geringer Rente oder Geringverdiener können diese Angebote nutzen. Meist ist ein Nachweis über die finanzielle Situation erforderlich, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

Bürgergeld-Aufstockung auch für erwerbstätige Tierhalter

Nicht nur Arbeitslose erhalten Bürgergeld. Auch Menschen mit einem niedrigen Einkommen können eine Aufstockung beantragen. Wer also arbeitet, aber mit seinem Gehalt nicht über die Grundsicherung hinauskommt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung.

Viele Haushalte mit Haustieren befinden sich in dieser Situation. Da jedoch keine gesonderten Leistungen für die Versorgung von Tieren vorgesehen sind, müssen Tierhalter diese Ausgaben aus dem eigenen Budget bestreiten. Wer Bürgergeld bezieht und ein Haustier hat, muss alle anfallenden Kosten selbst tragen.

Fazit: Keine Änderungen bei der Unterstützung für Haustiere

Auch 2025 bleibt es dabei: Die Haltung eines Haustieres wird im Bürgergeld nicht berücksichtigt. Eine gesonderte Pauschale für Tierhalter gibt es nicht, und auch eine Erhöhung des Regelsatzes ist nicht geplant. Wer ein Haustier besitzt, muss für dessen Kosten eigenständig aufkommen.

Alternativ können betroffene Bürger Tiertafeln nutzen oder sich über private Hilfsangebote informieren. Solange sich die gesetzliche Regelung nicht ändert, bleibt die Verantwortung für die Finanzierung der Haustierhaltung vollständig bei den Tierhaltern.

Inhalt