Haustiere begleiten den Menschen seit Jahrtausenden. Doch was genau fällt unter den Begriff „Haustier“? Während viele Menschen darunter klassische Tiere wie Hunde, Katzen oder Kaninchen verstehen, gibt es aus rechtlicher Sicht keine einheitliche Definition von Haustieren. Gerade in Eigentumswohnungen oder Mietverhältnissen kann die Unklarheit zu Konflikten führen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die gängigen Interpretationen.
Eine allgemeingültige Definition von Haustieren existiert nicht, doch der Begriff wird meist auf domestizierte Tiere angewendet, die von Menschen gehalten werden. In der Alltagssprache zählen dazu Hunde, Katzen, Meerschweinchen oder Wellensittiche. Auch Reptilien oder Fische können als Haustiere gelten, je nach Betrachtungsweise.
Rechtlich gesehen unterscheidet man oft zwischen klassischen Haustieren und Nutztieren. So regelt beispielsweise § 833 Satz 2 BGB, dass Haustiere keine Nutztiere sind. Allerdings ist diese juristische Sichtweise nicht allen Menschen bekannt, da sie von historischen Definitionen geprägt ist.
Die genaue Bedeutung des Begriffs „Haustier“ ist besonders relevant, wenn es um die Tierhaltung in Mehrfamilienhäusern geht. Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter treffen oft Regelungen zur Tierhaltung, die aber nicht immer eindeutig formuliert sind. Ein Beispiel dafür sind Gemeinschaftsordnungen, in denen es heißt: „Die Haustierhaltung ist untersagt.“ Doch ohne klare Definition von Haustieren bleibt unklar, ob dies auch für Fische, Hamster oder Echsen gilt.
Gerichtsurteile haben gezeigt, dass generelle Verbote der Haustierhaltung rechtlich problematisch sind, weil sie den Kernbereich des Eigentumsrechts berühren. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 9.12.2016, V ZR 124/16) müssen entsprechende Klauseln klar und eindeutig formuliert sein.
Die folgende Übersicht zeigt unterschiedliche Definitionen:
Tierart | Gehört zu den Haustieren? |
---|---|
Hunde & Katzen | Ja |
Kaninchen & Meerschweinchen | Ja |
Fische im Aquarium | Umstritten |
Exotische Reptilien (z. B. Skorpione) | Strittig |
Nutztiere (z. B. Hühner) | Nein |
Besonders in Eigentumswohnungen oder Mietobjekten kann die Definition von Haustieren rechtliche Konsequenzen haben. Ein uneindeutiges Haustierverbot kann dazu führen, dass einzelne Eigentümer oder Mieter gegen Regelungen klagen. Zudem sind Verbote, die pauschal alle Tiere ausschließen, häufig unwirksam, weil sie gegen das Eigentumsrecht oder den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen (§§ 134, 138, 242 BGB).
Klar formulierte Regelungen: Die Gemeinschaftsordnung sollte Haustiere genau definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Rechtliche Beratung einholen: Wer sich unsicher ist, ob er ein Tier halten darf, sollte juristischen Rat einholen.
Individuelle Prüfung statt Pauschalverboten: Ein Verbot sollte begründet sein, z. B. wenn nachweislich erhebliche Beeinträchtigungen durch ein Tier entstehen.
Die Definition von Haustieren ist nicht nur eine sprachliche, sondern auch eine juristische Frage. In vielen Fällen entscheidet die konkrete Situation darüber, ob ein Tier als Haustier betrachtet wird oder nicht. Besonders in Eigentümergemeinschaften sollte darauf geachtet werden, dass Regelungen zur Tierhaltung klar formuliert sind. Nur so lassen sich unnötige Streitigkeiten vermeiden und ein harmonisches Zusammenleben sicherstellen.