Haustiere bereichern das Leben vieler Menschen und sind für viele mehr als nur Tiere – sie sind Familienmitglieder. Doch die Frage, ob Haustiere in einer Mietwohnung erlaubt sind, führt häufig zu Unsicherheiten. Was darf der Vermieter entscheiden, was ist gesetzlich geregelt und welche Rechte hast Du als Mieter? In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige zur Frage, ob in einer Mietwohnung Haustiere erlaubt sind, und wie Du Konflikte mit Vermietern oder Nachbarn vermeidest.
Diverse Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche oder Fische dürfen in einer Mietwohnung grundsätzlich ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Das liegt daran, dass diese Tiere in der Regel keine Schäden verursachen und Nachbarn nicht stören. Sie gelten als „harmlos“ und sind daher vom Gesetz geschützt. Selbst ein Verbot im Mietvertrag wäre in diesem Fall unwirksam.
Die Haltung von Hunden und Katzen ist hingegen etwas komplizierter. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein generelles Verbot der Hundehaltung oder Katzenhaltung im Mietvertrag unzulässig. Dennoch benötigst Du für die Haltung von Hunden oder Katzen die Zustimmung Deines Vermieters. Dabei werden Faktoren wie die Größe, die Rasse, die Anzahl der Tiere und die Interessen anderer Mieter berücksichtigt. Wichtig ist hier: Dein Vermieter darf die Zustimmung nicht willkürlich verweigern.
Exotische Haustiere wie Schlangen, Vogelspinnen oder große Papageien unterliegen besonderen Regelungen. Hier ist immer die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Da solche Tiere als potenziell gefährlich oder störend gelten, kann der Vermieter die Haltung untersagen, falls sich andere Mieter beeinträchtigt fühlen oder die Sicherheit des Hauses gefährdet sehen.
Vermieter dürfen die Haltung von Haustieren nicht grundlos verweigern. Allerdings bedeutet das nicht, dass sie eine generelle Zustimmung für alle Tierarten erteilen müssen. Insbesondere bei größeren oder exotischen Tieren wird der Einzelfall geprüft.
Selbst wenn eine Zustimmung zur Tierhaltung vorliegt, kann diese widerrufen werden – jedoch nur unter triftigen Gründen. Dazu zählen beispielsweise erhebliche Lärmbelästigung, Schäden an der Wohnung oder eine Gefährdung anderer Mieter. Um solche Probleme zu vermeiden, solltest Du als Tierhalter stets Rücksicht nehmen und für eine artgerechte Haltung sorgen.
Einige Vermieter setzen die Zustimmung zur Haltung von Hunden oder Katzen an eine Bedingung: den Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese deckt mögliche Schäden ab, die Dein Haustier verursachen könnte. Besonders bei Hunden ist eine solche Versicherung in vielen Bundesländern ohnehin Pflicht.
Pauschale Verbote, die die Haltung bestimmter Tiere komplett ausschließen, sind laut Rechtsprechung ungültig. Beispielsweise kann eine Klausel, die „nur Kleintiere erlaubt“, nicht rechtlich durchgesetzt werden, da sie Mieter unangemessen benachteiligt.
Individuelle Regelungen, die zwischen Vermieter und Mieter getroffen werden, sind hingegen zulässig. Beispielsweise kann im Mietvertrag festgelegt werden, dass die Haltung eines bestimmten Hundes oder einer bestimmten Katze erlaubt ist, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Blindenhunde oder andere Therapiehunde sind in der Regel von den allgemeinen Regelungen zur Haustierhaltung ausgenommen. Solche Tiere dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung gehalten werden, da sie als notwendige Unterstützung für die Gesundheit des Halters gelten.
In vielen Mietshäusern gibt es Regelungen zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen. Hier können Vermieter oder die Hausordnung eine Leinenpflicht für Hunde aufstellen oder das Freilaufen auf dem Gelände untersagen. Halte Dich unbedingt an diese Vorgaben, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.
Schäden, die über die normale Abnutzung der Wohnung hinausgehen, müssen vom Mieter ersetzt werden. Um solche Probleme zu vermeiden, empfiehlt sich eine gute Versicherung und eine gründliche Pflege der Wohnung.
Um Streit mit Nachbarn zu verhindern, solltest Du Belästigungen durch Lärm oder Geruch von vornherein vermeiden. Besonders bei Hunden ist es wichtig, dass sie nicht ständig bellen, während Du nicht zu Hause bist.
Bevor Du ein Haustier anschaffst, solltest Du offen mit Deinem Vermieter über Deine Pläne sprechen. Eine schriftliche Erlaubnis sorgt für klare Verhältnisse und hilft, spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt häufig Schäden durch Kleintiere oder Katzen ab. Für Hunde benötigst Du in der Regel eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung. Informiere Dich rechtzeitig, welche Versicherungen für Dein Haustier erforderlich sind.
Das sind also die Umstände, unter denen in einer Mietwohnung Haustiere erlaubt sind. Das Mietrecht schützt Dich als Mieter vor pauschalen Verboten zur Haustierhaltung, erfordert jedoch Rücksichtnahme und klare Absprachen. Kleintiere sind in der Regel problemlos erlaubt, während Hunde, Katzen oder exotische Tiere oft eine Zustimmung des Vermieters erfordern. Mit offener Kommunikation, einer guten Versicherung und einer artgerechten Haltung kannst Du sicherstellen, dass das Zusammenleben mit Deinem Haustier in der Mietwohnung problemlos funktioniert.